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DK-DOX POND 1 l Teichdesinfektion |
1-Komponenten-System |
gegen Algen |
gegen bakterielle Probleme |
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Artikelnummer: DK00140001 |
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30.00 EUR |
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zzgl. Versandkosten |
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DK-DOX POND 1 Liter Flasche Teichdesinfektion
DK-DOX® POND ist ein Produkt für die in situ Herstellung von Chlordioxid. Aufgrund der hohen Konzentrationen des Produktes ist es möglich, mit kleinen Dosiermengen Chlordioxid in ausreichender Menge direkt in dem zu behandelnden Wasser herzustellen. Produkteigenschaften DK-DOX® POND sollte in geschlossenen Behältern gelagert, sowie vor Licht- und Wärmeeinwirkung geschützt werden. Die Lagerfähigkeit beträgt bis zu 6 Monate bei max. 35 °C (Lagerung bei < 8 °C verlängert die Lagerstabiliät). Das Produkt ist nicht brennbar, ausgelaufen und angetrocknet fördert es jedoch die Entflammbarkeit brennbarer Materialien. DK-DOX® POND kann im pH-Bereich zwischen 5 und 8,7 in folgenden Einsatzbereichen angewendet werden: Abtötung von Mikroorganismen Algenvernichtung CSB/TOC/BSB-Reduzierung Redoxpotenzialerhöhung Oxidative und biozide Wirkung DK-DOX® POND wirkt gegen Bakterien, Hefen, Algen und Viren aller Art. Die biozide Wirkung basiert auf dem Wirkstoff Chlordioxid. Das Redoxpotenzial des mit DK-DOX® POND behandelten Wassers wird erhöht. Resistenzbildungen von Mikroorganismen sind bis heute nicht bekannt. Anwendung Hinweis: Der Einsatz von DK-DOX® POND ersetzt nicht den regelmäßigen Teilwasserwechsel im Koiteich. Verteilen Sie das Produkt langsam und gleichmäßig in der Strömung des Teiches. Die angegebenen Dosiermengen beziehen sich auf Teichwasser und den Besatz mit Karpfen. UV-Lampen und Ozonanlagen sind nicht gleichzeitig mit DK-DOX® POND zu verwenden. In der Praxis haben sich folgende Anwendungen bewährt: Keimdruck senken, Schwebalgen u.a. abtöten: 1,5 - 2 mL je 1000 L (1 m³) Teichwasser zugeben, täglich für 7 Tage, danach 1-2 x pro Woche Neubesatz: 15 Minuten vor Zugabe neuer Fische 3 mL je 1000 L Teichwasser zugeben, täglich für 2 - 3 Tage Bakterielle Anfangsprobleme: 4 mL je 1000 L Teichwasser zugeben, täglich für 4 Tage erst 8 Stunden nach Dosierung Füttern Bakterielle Bestandsprobleme: vor jeder Dosierung mindestens 10 % Wasser auswechseln 5 mL je 1000 L Teichwasser täglich für 3 Tage keine Fütterung Starke bakterielle Probleme: vor jeder Dosierung mindestens 10 % Wasser auswechseln 6 mL je 1000 L Teichwasser zugeben, täglich für 2 Tage, anschließend 1 Tag 4 mL je 1000 L keine Fütterung Sind Sie bei der Einschätzung unsicher, beginnen Sie bei bakteriellen Problemen mit der kleineren Dosiermenge (3 mL/m³) und beobachten Ihre Karpfen. Das als „Aufsalzen“ von Teichen bezeichnete Verfahren kann parallel zum Einsatz von DK-DOX® POND durchgeführt werden. Allerdings fehlt beim Einsatz von DK-DOX® POND der Grund für ein solches Vorgehen. Gebindegrößen: 1L Flasche sowie 5L Kanister DK-DOX® POND vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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Gefahren-Kennzeichnung nach Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) : |
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Internethandel mit Chemikalien unterliegt den Regeln der Chemikalienverbotsverordnung.
Es gibt 4 Fallgruppen:
1, F = leichtentzündlich
R10 = entzündlich
C = ätzend
Xi = reizend
R42 und/oder R43 = sensibilisierend
Xn = gesundheitsschädlich
Produkte mit diesen Eigenschaften müssen mit dem Gefährlichkeitsmerkmalen gekennzeichnet sein und das Datensicherheitsblatt mur für das jeweilige Produkt zur Verfügung gestellt werden.
2, N oder/und R52,53,59 - umweltgefährlich
krebserzeugend
erbgutverändernd
fortpflanzungsgefährdend
Bei diesen Produkten muß zusätzlich zu 1 noch eine Angabe beigefügt sein, ob das Produkt auch an Privatkunden abgegeben werden darf.
Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden und forpflanzungsgefährdenden Produkten und bei Produkten, die mit Totenkopf gekennzeichnet sind, dürfen die Produkte nicht an Privatkunden im Versandhandel abgegeben werden.
3, O = brandfördernd
F+ = hochentzündlich
R40, R62, R63, R68
Bei diesen Produkten darf eine Abgabe an Privatkunden nur durch sachkundige Personen erfolgen. Das Zeugnis muß im Internet einsehbar sein. Der Kunde muß nachweisen, dass er über 18 ist, das Produkt in erlaubter Weise verwendet und es keine Anhaltspunkt für einen unterlaubten Weiterverkauf gibt.
4, T = giftig
T+ = sehr giftig
Hier benötigt man zum Verkauf eine behördliche Erlaubnis, die ebenfalls im Internet zu sehen seinen muß. Im Internethandel dürfen diese Produkte nicht an Privatkunden vertrieben werden. Zusätzlich muß der Verkäufer die Identität des Käufers in einem Abgabebuch feststellen.
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